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EINHEITSPATENT

Informationen zum neuen europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

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Einheitspatentgericht

Es wird ein europäisches Patentgericht geschaffen, das sogenannte Einheitliche Patentgericht. Das Einheitliche Patentgericht (EPG) wird nicht nur für Patentverletzungen sondern auch für Nichtigkeits- und negative Feststellungsklagen zuständig sein. Es setzt sich aus einer Zentralkammer mit Hauptsitz Paris und Zweigstellen in München und London zusammen, sowie jeweils bis zu vier örtlichen Kammern in den einzelnen EU-Ländern. In Deutschland werden diese Kammern voraussichtlich in den traditionellen Gerichtsstandorten Düsseldorf, Mannheim, München und Hamburg angesiedelt.

Die Zweigstelle der Zentralkammer in München wird Patente im Bereich Maschinenbau bearbeiten. Londons Zweigstelle wird dagegen sich um die Bereiche Pharmazie und Chemie kümmern. Paris befasst sich mit allen übrigen Bereichen.

Das EPG ist nicht nur für das Einheitspatent sondern auch für das bisherige EU-Patent zuständig. Inhaber eines EU-Patents können während einer Übergangsphase von mindestens 7 Jahren jedoch einen „Opt Out" machen. Damit kann das Risiko einer Nichtigkeitserklärung eines bestehenden EU-Patents mit Wirkung für alle EU-Länder umgangen werden.