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EINHEITSPATENT

Informationen zum neuen europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Wann kann ich anmelden? Einheitspatent im Einzelnen Einheitspatentgericht Kosten Beratung

 

Einheitspatent im Einzelnen

Niedrigere Kosten

Ziel ist es, Patente zentral zu vergeben. Erfinder müssen ihre Ideen zurzeit noch in jedem Land der EU einzeln bestätigen lassen. Das kostet etwa 36.000 € für jedes einzelne Patent. Durch das neue System werden sich die Kosten auf wahrscheinlich 6.500 € beschränken.

Anmeldung

Das Einheitspatent wird wie bisher das Europäisches Patent (EU-Patent) beim Europäischen Patentamt angemeldet. Einen Monat nach der Veröffentlichung der Erteilung des Patents kann der Patentinhaber die einheitliche Wirkung für alle teilnehmenden EU-Staaten beantragen. Die einheitliche Wirkung kann auch für EU-Patente beantragt werden, die bereits jetzt angemeldet sind, aber erst nach Einführung des Einheitspatents erteilt werden. Aufgrund der durchschnittlichen Dauer des Erteilungsverfahrens vor dem europäischen Patentamt dürften dafür zumindest die meisten Europäischen Patente, die seit 2012 angemeldet worden sind, in Frage kommen.

Verhältnis zu bisherigen Europäischen Patent

Das EU-Patent bleibt erhalten. Der Anmelder kann somit wählen zwischen nationalen Patenten, dem bisherigen EU-Patent sowie dem neuen Einheitspatent. Die Patente können auch kombiniert werden, beispielsweise in Form eines Einheitspatents und eines EU-Patents in Spanien und Italien sowie EPÜ-Ländern, die nicht Teil der EU sind (Schweiz, Türkei und Norwegen).

Übersetzungen

Das Einheitspatent auf Grundlage eines deutsch- oder französischsprachigen europäischen Patents muss während einer Übergangsphase von bis zu 12 Jahren ins Englische übersetzt werden. Ein Patent basierend auf einem englischsprachigen EU-Patent muss hingegen in eine beliebige andere EU-Amtssprache übersetzt werden. Die Übersetzung dient lediglich der Information. Maschinenübersetzungen sind voraussichtlich jedoch erst nach Ablauf der Übergangsphase zulässig.