EINHEITSPATENT
Informationen zum neuen europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
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Wann kann ich das Einheitspatent anmelden?
Die Patentreform, die 2012 startete, sieht einen Ratifizierungsprozess in drei Schritten vor. Die ersten beiden Schritte sind bereits abgeschlossen: die Einwilligung zur Teilnahme und die Unterzeichnung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht durch die Mitgliedstaaten. Jetzt steht noch die Ratifizierung des Übereinkommens über ein einheitliches Patentgericht aus. Das neue Gericht kann seine Tätigkeit starten, wenn 13 Mitgliedstaaten darunter Großbritannien, Deutschland und Frankreich das Übereinkommen ratifiziert haben. Die Bundesregierung rechnet mit der Erfüllung dieser Voraussetzung Anfang 2016.
Klagen gegen das EinheitspatentDas „Einheitspatentsystem“ besteht aus den EU-Verordnungen zur Schaffung eines Einheitspatents (EU/1257/2012) und seiner Sprachenregelung (EU/1260/2012) sowie einem internationalen Übereinkommen über die einheitliche Patentgerichtsbarkeit. |
RatifizierungsstandAuf der Seite der Europäischen Kommission kann man den aktuellen Stand der Ratifizierung erfahren. Mindestens 13 Staaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland müssen ratifizieren, damit das Regelwerk in Kraft tritt. |