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EINHEITSPATENT

Informationen zum neuen europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung

Wann kann ich anmelden? Einheitspatent im Einzelnen Einheitspatentgericht Kosten Beratung

 

Vorteile des Einheitspatents

Erheblich niedrigere Kosten für die Anmeldung!

Auf einen Schlag ein Patent in derzeit 25 teilnehmenden Mitgliedsstaaten!

Ein einheitliches Patentgericht! Keine aufwendigen Parallelverfahren mehr!

Keine gesonderten Übersetzungs- und Validierungsmaßnahmen!

Neuigkeiten

Deutschland will das Abkommen zum Einheitspatentgericht in diesem Jahr ratifizieren. 11.02.2015

Generalanwalt ist für Ablehnung der Klagen Spaniens gegen das Einheitspatent. 18.11.2014

Großbritannien wird erst nach der Abstimmung über den Verbleib in der EU über das Abkommen zum Einheitspatentgericht abstimmen. 11.02.2015

 

Der Begriff

Das Einheitspatent heißt im Gesetzestext Patent mit einheitlicher Wirkung. Es wird auch der Begriff Gemeinschaftspatent oder EU-Einheitspatent verwendet.

 

Ratifizierungsstand

Auf der Seite der Europäischen Kommission kann man den aktuellen Stand der Ratifizierung des Abkommens zum Einheitspatentgericht erfahren. Mindestens 13 Staaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland müssen ratifizieren, damit das Regelwerk und damit das Einheitspatent in Kraft tritt.

ratifizierung