EINHEITSPATENT
Informationen zum neuen europäischen Patent mit einheitlicher Wirkung
Wann kann ich anmelden? Einheitspatent im Einzelnen Einheitspatentgericht Kosten Beratung
Vorteile des Einheitspatents
Erheblich niedrigere Kosten für die Anmeldung!
Auf einen Schlag ein Patent in derzeit 25 teilnehmenden Mitgliedsstaaten!
Ein einheitliches Patentgericht! Keine aufwendigen Parallelverfahren mehr!
Keine gesonderten Übersetzungs- und Validierungsmaßnahmen!
NeuigkeitenDeutschland will das Abkommen zum Einheitspatentgericht in diesem Jahr ratifizieren. 11.02.2015 Generalanwalt ist für Ablehnung der Klagen Spaniens gegen das Einheitspatent. 18.11.2014 Großbritannien wird erst nach der Abstimmung über den Verbleib in der EU über das Abkommen zum Einheitspatentgericht abstimmen. 11.02.2015 |
Der BegriffDas Einheitspatent heißt im Gesetzestext Patent mit einheitlicher Wirkung. Es wird auch der Begriff Gemeinschaftspatent oder EU-Einheitspatent verwendet.
RatifizierungsstandAuf der Seite der Europäischen Kommission kann man den aktuellen Stand der Ratifizierung des Abkommens zum Einheitspatentgericht erfahren. Mindestens 13 Staaten, darunter Großbritannien, Frankreich und Deutschland müssen ratifizieren, damit das Regelwerk und damit das Einheitspatent in Kraft tritt. |